Berufskraftfahrerausbildung

Bei „gewerbsmäßiger Beförderung von Gütern über 3,5 t hzl GG “ ist ab dem 10.09.2009 eine Berufskraftfahrergrundqualifikation nötig! 

Selbes gilt für die „gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen der Führerscheinklasse D, ab dem 10.09.2008. 

Die Berufskraftfahrergrundqualifikation ist für 5 Jahre gültig und muss alle 5 Jahre verlängert werden (Berufskraftfahrerweiterbildung).

Wurde die Lenkberechtigung der Klasse D vor dem 10.9.2008 oder die Lenkberechtigung der Klassen C oder C1 vor dem 10.09.2009 erstmals erteilt, so ist für die Erlangung der Berufskraftfahrergrundqualifikation ist lediglich die Absolvierung einer 35 stündigen Weiterbildung erforderlich.
Bei Erteilung der Lenkberechtigung nach diesem Stichtag, so ist zum erstmaligen Erlangen der Berufskraftfahrergrundqualifikation eine Prüfung abzulegen.
Diese Berufskraftfahrergrundqualifikation ist alle 5 Jahre durch absolvieren von 35 Stunden Weiterbildung zu erneuern.

Berufskraftfahrergrundqualifikation durch Prüfung:

Diese Prüfung besteht aus einem praktischen und einem theoretischen Teil

Praktische Prüfung:
Diese kann entweder direkt im Anschluß an die praktische Führerscheinprüfung abgelegt werden (Dauer Grundsätzlich 60 Minuten) oder getrennt von der Führerscheinprüfung (Dauer 120 Minuten)


Theoretische Prüfung:
Diese besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil und wird bei einer Landesregierung abgelegt.
Prüfungstermine werden von den jeweiligen Landesregierungen festgelegt.

Nach bestandener Grundqualifikationsprüfung wird von der Führerscheinbehörde der Code 95 im Führerschein eingetragen.

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